Gutachten für Entschädigung - Welver

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Welver

Gutachten für Entschädigung - Welver

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Welver, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Welver kommen bzw. sich nicht in Welver auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Welver - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Welver ist eine Gemeinde, die im Jahre 1969 im Rahmen der kommunalen Neuordnung in Nordrhein-Westfalen gebildet wurde. Die Gemeinde liegt im Dreieck der Städte Hamm, Soest und Werl und ist durch die Lage sehr beliebt für das Wohnen.

    Welver hat rund 12.222 Einwohner und ca. 100 Vereine, die die unterschiedlichsten Aktivitäten anbieten, wie zum Beispiel: Frauengemeinschaften, Gesang- und Musikvereine, Jugendclubs und Jugendvereinigungen, Kulturvereine, Tierzuchtvereine und Schützenvereine.

    Mit seiner ländlichen Struktur bietet Welver eine zahlreiche Palette an Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sowohl für die Einwohner als auch für die Besucher. Ein großes Highlight des Gemeindegebietes ist das jährliche Sattelfest.

    Welver ist in 21 Ortsteile gegliedert: Balksen, Berwicke, Blumroth, Borgeln, Dinker, Dorfwelver, Ehningsen, Einecke, Eineckerholsen, Flerke, Illingen, Klotingen, Merklingsen, Nateln, Recklingsen, Scheidingen, Schwefe, Stocklarn, Kirchwelver, Vellinghausen-Eilmsen und Welver.

    In der Nähe Welvers befinden sich die Städte: Hamm (ca. 20km), Soest (ca. 20km), Lippstadt (ca. 30km), Beckum (ca. 24km), Menden (ca. 30km), Dortmund (ca. 50km) sowie Münster (ca. 70km)

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Am Markt 4
    59514 Welver

    Bauamt:
    Am Markt 4
    59514 Welver

    Grundbuchamt:
    Nöttenstraße 28
    59494 Soest


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Timo Schubert Welver

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